| Verpackungsverordnung |
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Verpackungsverordnung Unsere Versandverpackungen (gem. Definition der VerpackV, § 3, Abs. 1, Nr. 2) sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (VerpackV, § 6 i.V.m. § 11) lizenziert. Wir nehmen somit ab dem 01.01.2009 am Dualen System (§ 6, Abs. 1, Satz 1 und 2) teil. Verkaufsverpackungen für über uns erworbene Artikel, die wir „unverändert“ an Sie weiter versenden, sind vom jeweiligen Hersteller des Produktes ebenfalls entsprechend lizenziert. Sie als unser Kunde können dadurch alle Versand- und Verkaufsverpackungen kostenfrei bei kommunalen Sammelstellen, Entsorgungsunternehmen oder in dafür vorgesehene, geeignete Behältern in Ihrer Umgebung entsorgen. Bei evtl. Rückfragen hierzu setzen Sie sich einfach bitte mit uns in Verbindung. Wir als Auftraggeber haben mit dem Auftragnehmer einen der Verpackungsverordnung entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Der Auftragnehmer hat einen Entsorger beauftragt, der die in Umlauf gebrachten und in das Selbstentsorgungssystem / Duale System eingebrachten Verpackungen zurücknimmt und der ordnungsgemäßen Verwertung zuführt (gemäß VerpackV, §11).
Unsere Lizenz finden sie hier !
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